Antwort 24.09.2021 von Alexander Salomon BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aus Sicht von uns GRÜNEN muss dabei die Grenze der Unbedenklichkeit im Sinne des 10-Mikorsievertkonzeptes unbedingt und ohne Nachlass eingehalten werden
Aus Sicht von uns GRÜNEN muss dabei die Grenze der Unbedenklichkeit im Sinne des 10-Mikorsievertkonzeptes unbedingt und ohne Nachlass eingehalten werden
Zuständig für den Tierschutz ist grundsätzlich der Bund. Gleichwohl setzt sich das Land Baden-Württemberg für eine dauerhafte Verbesserung der Haltungsstandards von Nutztieren ein, beispielsweise über die Tierschutzstrategie BW.

Ein Frage kann man nur beantworten, wenn man die Antwort kennt. Bisher wird für Studis noch um eine bundesweit einheitliche Regelung gerungen.