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Wird die Kostenobergrenze überschritten, so enthält der Finanzierungsvertrag die Regelung, dass die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (die DB-Töchter Netz, Station&Service sowie Energie) und das Land Gespräche aufnehmen.
Die Planungen der Bundesregierung sowie der sie tragenden Fraktionen sehen vor, dass die Strompreisbremse auch für Nachtstrom gilt
Preisbremsen sind unausgegoren - Nachbesserungen sind nötig!
Ich werde mich mit dem Thema "Nachtspeicherheizungen" befassen, plädiere aber prinzipiell für eine Gleichbehandlung