Die Leistungsrechte in der sozialen Pflegeversicherung sind bundesgesetzlich festgelegt. Das Land hat hier nur begrenzte direkte Gestaltungsmöglichkeiten.
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Antwort 04.03.2026 von Daniela Evers BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 07.07.2023 von Klaus Hoher FDP
Mit Steuergeldern kurzfristige Lösungen herbeizuführen die die Prinzipien unserer Sozialversicherungen und der Generationengerechtigkeit untergraben, kann also keine Lösung sein
Antwort ausstehend von Martin Hahn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 04.03.2026 von Daniela Evers BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
diese Leistungsrechte in der sozialen Pflegeversicherung sind bundesgesetzlich festgelegt. Das Land hier nur begrenzte direkte Gestaltungsmöglichkeiten.
Antwort 17.05.2023 von Josha Frey BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir befinden uns als Landtagsfraktion hierzu in einem engen Austausch mit der grünen Bundestagsfraktion, die sich in den kommenden Verhandlungen für den Ausbau der ambulanten Wohngemeinschaften einsetzen wird
Antwort 26.05.2023 von Jonas Hoffmann SPD
Als Landtagsabgeordneter bin ich allerdings nicht direkt in die Bundesgesetzgebung eingebunden und stimme auch nicht über das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz ab.