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Hermino Katzenstein
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Frage von Manuel G. •

Ist Ihnen bekannt, dass kein Riester-Anbieter Minderungsbeträge nach §92a EStG annimmt?

Sehr geehrter Herr Katzenstein,
wir möchten 2 neue Riesterverträge zur Minderung (Ziel: Auflösung) unseres Wohnriesters / Wohnförderkontos (WfK) bei der LBS im Zuge der gesetzlichen Möglichkeiten nach §92a EStG (Stichwort Minderungsbetrag) verwenden.

Man kann theoretisch (nach besagtem §92a EStG) auf andere Riester-Verträge beliebige Summen einzahlen, die das WfK vermindern sollen.

Hierzu muss man allerdings zunächst dem Anbieter des NICHT-WOHN-Riester Vertrags (=neue Abzuschließende Verträge; pro Person ein Vertrag) mitteilen, dass es sich um Minderungsbeiträge des WfK handelt. Dies muss der neue Anbieter der ZfA übermitteln.
Leider sind wir bisher (= monatelange Suche) daran gescheitert, einen Riester-Anbieter zu finden, der diese Minderungbeträge annimmt.
Auch der Verbraucherzentrale sind keine Anbieter bekannt.
Problem: das WfK wächst bis zur Rente um 2%/ Jahr ohne Minderungsmöglichkeit obwohl gesetzlich vorgesehen. -> hohe Belastung im Alter

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