Antwort 16.11.2023 von Michael Preusch CDU
Inwieweit die finanziellen Mittel aus der Corona-Rücklage des Bundes genutzt werden können, wird man an Hand der Begründung des neuerlichen Urteils gut prüfen müssen.
Inwieweit die finanziellen Mittel aus der Corona-Rücklage des Bundes genutzt werden können, wird man an Hand der Begründung des neuerlichen Urteils gut prüfen müssen.
Laut der Stuttgarter Verkehrsbehörde muss die Flüssigkeit des Autoverkehrs aufgrund der StVO gewährleistet sein.
Eine pauschale Zurückerstattung aller Bußgelder in anderen Länder gab es nicht.