Frage von Marianne Z. • 05.04.2023

Antwort von Alena Trauschel FDP • 05.04.2023
Ich kann Ihnen bei Ihrem Anliegen leider nicht weiterhelfen, da es nicht in meiner Zuständigkeit liegt.
Ich kann Ihnen bei Ihrem Anliegen leider nicht weiterhelfen, da es nicht in meiner Zuständigkeit liegt.
Dass Abitur-Prüfungen privatwirtschaftlich verwertet werden, statt allgemein zur Verfügung zu stehen, ist ein Relikt, das dringend zu hinterfragen ist.
Ich werde mich dafür einsetzen, dass die gängige Praxis geändert wird. Vielen Dank für Ihren wertvollen Hinweis.
Dieser Sachverhalt entzieht sich meinem Kenntnisstand.
Maßgeblich für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Prüfungsaufgaben ist das Urheberrechtsgesetz. Eine Rechteübertragung, die durch das Land gewährt wird, kann sich aus urheberrechtlichen Gründen nur auf die Teile der Aufgaben beziehen, an denen dem Land das Nutzungsrecht zusteht.