Sofern Sie aber in Deutschland voll einkommenssteuerpflichtig sind, haben Sie Anspruch auf die Energiepauschale und können diese dann bei Ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022, also im kommenden Jahr rückwirkend geltend machen.
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Antwort 29.08.2022 von Thorsten Frei CDU

Antwort 08.09.2022 von Josip Juratovic SPD
Sie haben sehr wohl ein Recht auf die Energiepreispauschale (EPP). Zwar nicht als Bezieher von Arbeitslosengeld I, sondern weil Sie im Laufe des Jahres Krankengeld bezogen haben.
Antwort 05.09.2022 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Selbstverständlich betrifft unser Transparenzgebot auch veröffentlichungspflichtige Angaben wie den zuvor ausgeübten Beruf und Nebentätigkeiten
Wie stehen Sie zum Gesetzesentwurf (Drs. 18/11498) zur amtsangemessenen Alimentation vom 12.07.2022?

Antwort 30.08.2022 von Colette Christin Thiemann CDU
Der bezuggenommene Entwurf ist nicht mehr aktuell, so dass hierzu eine Stellungnahme entbehrlich ist.
Wie stehen Sie zum Gesetzesentwurf (Drs. 18/11498) zur amtsangemessenen Alimentation vom 12.07.2022?
Antwort 30.08.2022 von Stephan Siemer CDU
Gesetzentwurf nimmt Hinweise und Bedenken auf
Wie stehen Sie zum Gesetzesentwurf (Drs. 18/11498) zur amtsangemessenen Alimentation vom 12.07.2022?
Antwort 23.09.2022 von Jörn Schepelmann CDU
Letztlich ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage nicht mit Sicherheit zu prognostizieren, da Niedersachsen mit der Regelung zum Familienergänzungszuschlag rechtliches Neuland betritt.