Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Thorsten Frei
Antwort 29.08.2022 von Thorsten Frei CDU

Sofern Sie aber in Deutschland voll einkommenssteuerpflichtig sind, haben Sie Anspruch auf die Energiepauschale und können diese dann bei Ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022, also im kommenden Jahr rückwirkend geltend machen.

Antwort 08.09.2022 von Josip Juratovic SPD

Sie haben sehr wohl ein Recht auf die Energiepreispauschale (EPP). Zwar nicht als Bezieher von Arbeitslosengeld I, sondern weil Sie im Laufe des Jahres Krankengeld bezogen haben.

Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Antwort 05.09.2022 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Selbstverständlich betrifft unser Transparenzgebot auch veröffentlichungspflichtige Angaben wie den zuvor ausgeübten Beruf und Nebentätigkeiten

Antwort 30.08.2022 von Colette Christin Thiemann CDU

Der bezuggenommene Entwurf ist nicht mehr aktuell, so dass hierzu eine Stellungnahme entbehrlich ist.

Portrait von Stephan Siemer
Antwort 30.08.2022 von Stephan Siemer CDU

Gesetzentwurf nimmt Hinweise und Bedenken auf

Portrait von Jörn Schepelmann
Antwort 23.09.2022 von Jörn Schepelmann CDU

Letztlich ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage nicht mit Sicherheit zu prognostizieren, da Niedersachsen mit der Regelung zum Familienergänzungszuschlag rechtliches Neuland betritt.