Das Grundgesetz normiert auch aus den historischen Erfahrungen Deutschlands heraus, dass Volksabstimmungen nur für die Neuordnung des Bundesgebietes zum Tragen kommen sollen.
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Die Ampelparteien hatten sich nach der Bundestagswahl 2021 im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass ab dem 1. Januar 2025 jede neue Heizung mit mind. 65 Prozent Erneuerbaren Energien (EE) betrieben werden muss.
Mitnichten wird dabei die Erststimme gestrichen. Vielmehr orientiert sich die Reform strikt an dem Prinzip, dass eine Partei nicht mehr Sitze erringen kann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen
Die Zweitstimme war zuvor die entscheidende Stimme. Der direkte Draht zu einem Abgeordneten ist nicht abhängig von der Art, wie er gewählt wurde.
Dabei behält das neue Wahlrecht das alte Wahlrecht so weit wie möglich bei – so wird etwa auch die bewährte Bezeichnung von Erst- und Zweitstimme beibehalten.
Es wird durch die Wahlrechtsreform weiterhin eine Erst- und eine Zweitstimme geben