Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Dietmar Bartsch
Antwort 17.10.2022 von Dietmar Bartsch Die Linke

Nach Gesetz stehen die Verwaltungen gleichsam im Dienste der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

Portrait von Deborah Düring
Antwort 31.10.2022 von Deborah Düring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Grüne Bundestagsfraktion ist nicht der Meinung, dass das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht demokratische Werte gefährdet.

Portrait von Janine Wissler
Antwort 09.11.2022 von Janine Wissler Die Linke

wie ich schon in meinen Antworten auf Ihre beiden Fragen vom 22.7.2022 geantwortet hatte, kann ich nicht so recht nachvollziehen, warum gerade das WEG und die Organisationsweise von Eigentümergemeinschaften bzw. die Übertragung auf Hausverwaltungen und Verwaltungsbeiräte durch die Eigentümer*innen ein derart zentrales Problem unserer Gesellschaft sein soll.

Porträtfoto von Armand Zorn, MdB
Antwort 21.10.2022 von Armand Zorn SPD

Einen akuten Reformbedarf beim WEG sehe ich aktuell (noch) nicht

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort 01.11.2022 von Dirk Wiese SPD

Die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums obliegt grundsätzlich der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 18 Absatz 1 WEG), die über Bestellung und Abberufung des Verwalters mit Mehrheit entscheiden (§ 26 Absatz 1 WEG).

Portrait von Rolf Mützenich
Antwort 02.11.2022 von Rolf Mützenich SPD

Ursprünglich hatte damals der Regierungsentwurf vorgesehen, dass die Verwalter:innen mehr Befugnisse bekommen sollen, um das Objekt effizienter verwalten zu können. Diese Ausweitung ging uns zu weit. Die Verwaltung ist und bleibt nun lediglich ausführendes Organ der WEG. Hierzu haben wir seine Befugnisse präzisiert: