
Unser Ziel ist es, jedem Beitragszahler, auch wenn er unverschuldet früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden musste, ein menschenwürdiges Rentenniveau ohne Rückgriff auf Grundsicherung zu ermöglichen
Unser Ziel ist es, jedem Beitragszahler, auch wenn er unverschuldet früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden musste, ein menschenwürdiges Rentenniveau ohne Rückgriff auf Grundsicherung zu ermöglichen
Über eine Veröffentlichung wird im Einzelfall durch den Ausschuss entschieden.
Die abschließenden Beschlussempfehlungen mit ausführlicher Begründung werden dem Bundestag in Form einer Drucksache zur Entscheidung vorgelegt und öffentlich zugänglich gemacht.
Die Beantwortung dieser sehr komplexen Frage sprengt den Rahmen einer einfachen Antwort auf Abgeordnetenwatch. Deshalb möchte ich Sie gerne auf die verfassungsrechtliche Stellungnahme von Prof. Kirchhof im Auftrag der CDU verweisen
Ich bleibe zwar Mitinhaberin des Unternehmens, bin aber nicht mehr im operativen Geschäft tätig und habe entsprechend auch keinen Einblick in Aufträge oder Anfragen. Ich beziehe kein Gehalt bzw. erhalte keine Gewinnbeteiligung o.Ä.
Für uns als SPD-Fraktion bleibt klar: Jeder Mensch, der hilfsbedürftig ist, bekommt weiterhin Hilfe vom Staat. Das ist nicht nur sozialdemokratisches Grundprinzip, sondern auch im Grundgesetz und in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verankert.
Ich habe mich bei den Kolleg*innen der SPD-Bezirksfraktion nach dem aktuellen Stand erkundigt. Derzeit werden die Planungen im Bezirksamt fortgeführt. Noch sind hier aber nicht alle Schwierigkeiten ausgeräumt.