
Antwort 17.04.2023 von Josip Juratovic SPD
bei Ehegattennachzug ohne A1 gibt es Ausnahmen von der Spracherfordernis.

bei Ehegattennachzug ohne A1 gibt es Ausnahmen von der Spracherfordernis.
In diesem Sinne habe ich schon überflüssige Verkehrsschilder gemeldet, die daraufhin abgebaut wurden.
Zum anderen befürchte ich, daß der Geschwisternachzug missbräuchliche Wirkungen hat. Dem dürfen wir nicht Vorschub leisten.
Die Forderung lautete „A13 für alle“. Diese Forderung wird nun Schritt für Schritt umgesetzt. Über diese Höherstufung sollten wir uns freuen.
Das Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung arbeitet derzeit an der Suche einer Endlagerstätte
Seitens der Bundesregierung finden Sie zahlreiche Veröffentlichungen rund um das Thema Atomstrom und Atomendlager.