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Die im Dezember beschlossenen Zuschüsse für diejenigen, die mit Pellets, Öl oder Flüssiggas heizen, gelten nur für Kundinnen und Kunden, die eine Rechnung aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 vorweisen können.
Insbesondere bezahlbarer Wohnungsbau ist durch Knappheit von Firmen und Material schwieriger geworden. Der Bundesbauministerium wird mit dem Ansatz von Systembauen auch hier unterstützen.
Aktuell ist geplant, dass diese gegen Ende des Jahres im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2023 vorgenommen werden.
Der Kampf gegen die Klimakrise erfordert energischen Einsatz und ambitioniertes Handeln. Die klima- und energiepolitischen Versäumnisse der vorherigen Regierungen wiegen schwer. Die fossile Abhängigkeit, in der wir uns befinden, ist dadurch verschuldet.
Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Die Nachzahlung zur Sicherstellung einer amtsangemessene Alimentation bis zum Jahr 2021 soll laut Referentenentwurf (Artikel 1, § 79, Abs. 6) für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sowie für den Zeitraum 01.01.2023 bis 30.06.2023 über einen einmaligen Ausgleichsbetrag erfolgen.