Antwort 21.07.2023 von Silke Seif CDU
Da die Kirchen organisatorisch eigenständig und getrennt von Staat tätig sind, kann ich Ihnen leider keine konkrete Auskunft zu diesem Thema geben.
Da die Kirchen organisatorisch eigenständig und getrennt von Staat tätig sind, kann ich Ihnen leider keine konkrete Auskunft zu diesem Thema geben.
Von dem Begriff „Frauen“ werden alle erfasst, die sich selbst so definieren.
Eine Frau ist eine erwachsene Person weiblichen Geschlechts.
Nach aktuellem Sachstand muss die Übertragung auf Beamt:innen und Pensionär:innen erst per Gesetz beschlossen werden. Dies ist für Herbst 2023 vorgesehen.
Bereits jetzt gibt es die Möglichkeit, zur Ausbildungsplatzsuche nach Deutschland zu kommen (§17 Aufenthaltsgesetz)
Es steht Ihnen frei, Ihre eigene Meinung zu vertreten