Unabhängig von Art. 140 GG, wonach die Kirche innere Angelegenheiten selbst regeln kann, werden Straftäter in kirchlichen Kreisen grundsätzlich nicht anders behandelt als alle anderen Straftäter.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 18.04.2023 von Thorsten Frei CDU
Antwort 14.06.2023 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das kirchliche Strafrecht ist in keiner Weise ein Ersatz für das staatliche Strafrecht
Antwort 28.04.2023 von Stefan Schwartze SPD
Wir haben Ihr Schreiben daher an die Geschäftsstelle des Patientenbeauftragten weitergeleitet. Sie werden von dort eine Antwort erhalten.
Antwort 17.04.2023 von Gordan Dudas SPD
Jedoch liegt es letztlich nicht in unserer Macht, trotz bester Argumente die CDU dazu zu bringen, Ihre Meinung zu ändern, und die Straßenausbaubeiträge tatsächlich und vollständig abzuschaffen.

Antwort 17.04.2023 von Josip Juratovic SPD
bei Ehegattennachzug ohne A1 gibt es Ausnahmen von der Spracherfordernis.
Antwort 16.04.2023 von Ole Thorben Buschhüter SPD
In diesem Sinne habe ich schon überflüssige Verkehrsschilder gemeldet, die daraufhin abgebaut wurden.