Beteiligung muss vor allem konkret und nachvollziehbar sein.
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Die Diskussion darüber, ob die Inflationsprämie auch an Rentnerinnen und Rentner auszuzahlen ist, berührt also auch die grundsätzliche Frage nach der Bedeutung und möglichen Anpassungserfordernissen des Beamt:innentums und des öffentlichen Dienstes, der hinsichtlich der Attraktivität mit der Privatwirtschaft zu konkurrieren hat.
Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales errichtete Kommission „Rechtssicherheit in der Betriebsratsvergütung“ hat am 12. Juli 2023 ihren Bericht mit Vorschlägen für Anpassungen im Betriebsverfassungsgesetz vorgelegt
Über einen möglichen Inflationsausgleich für Rentner:innen wie Pensionär:innen wird zur Zeit innerhalb der zuständigen Bundesministerien und den Fachgruppen verhandelt

Ich rechne damit, dass es im zweiten Halbjahr 2023 zur Abstimmung kommen wird.
Die Zahlung eines Inflationszuschlages zusätzlich zur Rentenanpassung ist keine Aufgabe für die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung und würde das System überfordern