Antwort 30.12.2025 von Ralf Witzel FDP
Ukrainische Führerscheine dürfen in Deutschland grundsätzlich während des vorübergehenden Schutzes genutzt werden.
Ukrainische Führerscheine dürfen in Deutschland grundsätzlich während des vorübergehenden Schutzes genutzt werden.
Ein „nicht assimilierter Mitbürger“ passt sich nicht an. Pauschale Gruppen lassen sich nicht benennen; stets ist der Einzelfall entscheidend.
Die Thematik in all ihren Facetten ist komplex.
Wir setzen uns im Trilogverfahren für klare Regeln ein:
Die Zuständigkeit liegt bei der EU.
Der Innen- und Rechtsausschuss ist nach seinem Entscheidungsvorschlag an das Plenum des Landtages nun nicht mehr mit dem Thema befasst. Es soll im Landtag aber noch ein weiterer Änderungsantrag folgen, in dem z. B. auch etwas zu Straßen stehen soll.