Vielmehr sind wir als Gesellschaft insgesamt gefragt, diesem Trend entgegenzuwirken.
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Als Liberale steht für mich die Freiheit des Individuums im Mittelpunkt. Was die Freiheit eines anderen nicht berührt oder einschränkt, sollte auch nicht verboten sein. Deshalb strebe ich die Selbstbestimmung aller Individuen frei von gesellschaftlichen Rollenzuschreibungen aufgrund ihres gewählten oder biologischen Geschlechts an.
Tatsächlich wird schon lange über das Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft gestritten.
Die Bundesregierung arbeitet an der sachgerechten Umsetzung des von Ihnen benannten Urteils des Bundesverfassungsgerichts und strebt eine Kabinettsbefassung so bald wie möglich an.
Gewalt ist zu verurteilen. Politische Stimmung sehr aufgeheizt, Diskurs selten möglich.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die einschlägigen Normen im Strafgesetzbuch das Recht auf körperliche Unversehrtheit ausreichend schützen.