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Erst dann kann die Verbotsfrage abschließend beantwortet werden und das Verbotsverfahren - nach Prüfung der daraus folgenden Konsequenzen - von den dazu legitimierten Institutionen beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden.
Die AfD ist aus meiner Sicht antidemokratisch. Rechte Einstellungen müssen bekämpft werden. Vor Prüfung eines Verbots steht Neubewertung durch Verfassungsschutz.
Die AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft.
Die Prüfung eines AfD-Verbots ist angesichts der rechtsextremen Tendenzen und der Gefahr für die Demokratie richtig. Der Bürgerschaftsbeschluss ist richtig.
Entsprechende Forderungen an die Bundesregierung sind nicht bekannt.
Die Frage einer möglichen Auslieferung ukrainischer Fahnenflüchtiger richtet sich nach dem sog. Europäischen Auslieferungsabkommen (nebst Zusatzprotokollen).