Einen Widerspruch sehe ich nicht: Eine Genehmigung prüft den Einzelfall, Finanzsteuerung sichert das Gesamtsystem.
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Psychotherapie bleibt gesichert, aber auch dieser Bereich muss zur Stabilisierung der GKV beitragen.
Eine Änderung der Vergütungsstruktur darf nicht dazu führen, dass gesetzlich Versicherten der Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen erschwert oder gar verwehrt wird
Die Vergütung wird durch den Bewertungsausschuss geregelt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bereits Klage erhoben
Die geplante Absenkung der Honorare für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durch den Erweiterten Bewertungsausschuss sorgt für erhebliche Diskussionen. Wir nehmen die Entscheidung und ihre möglichen Folgen für die Versorgung sehr ernst.
Entscheidungen zu Fragen des Leistungsumfanges und dazugehörigen Vergütungen für Leistungen werden in Deutschland in der Selbstverwaltung gefällt.