Wir haben viele Vorschläge eingebracht, die aber keine Mehrheit gefunden haben. Insofern scheint das Interesse der anderen Fraktionen nicht so groß zu sein.
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Die Bundesregierung setzt gleichermaßen auf die Bekämpfung von Steuerbetrug, Schwarzarbeit und Leistungsmissbrauch.
Die Fraktion der AfD kann so ihre Arbeit im bildungspolitischen Bereich vertiefen und gezielt Hilfestellung bieten.
Paragraph 316a Strafgesetzbuch hat nur geringe praktische Relevanz. In den seltenen Fällen der Anwendung, musste der Paragraph zudem zurückhaltend ausgelegt werden, weil das Strafmaß nicht im Vergleich zu anderen Straftaten stünde.
Die CDU Deutschlands steht hier auf einem klaren Standpunkt: Ein Parteiverbotsverfahren darf kein politisches Symbolinstrument sein, sondern muss auf einer soliden rechtlichen Grundlage beruhen. Ein aussichtsloser Antrag würde der AfD eher nutzen als schaden, weil sie sich als Opfer staatlicher Repression inszenieren könnte.
Für uns als CDU gilt: Wir bekämpfen Extremismus entschieden – mit politischer Klarheit, rechtstaatlicher Konsequenz und durch das Vertrauen in die Stärke unserer Demokratie.