Die von Ihnen angesprochene anlasslose Chatkontrolle lehne ich entschieden ab.
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Persönlich lehne ich eine anlaßlose Chatkontrolle ab, verweise aber auf die politischen Zuständigkeiten.
Das Grundrecht auf den Schutz der Privatsphäre und des Brief-, Post- & Fernmeldegeheimnisses ist ein Fundament unseres freiheitlichen Rechtsstaates.
Für die Bundesregierung hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig die Haltung klar formuliert: Eine anlasslose Chatkontrolle müsse in einem Rechtsstaat tabu sein.
Bereits seit einigen Jahren wird dort an einem Gesetz gearbeitet, mit dem die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern bekämpft werden soll und in diesem Zusammenhang wird auch über die Möglichkeit der Kontrolle privater Chatnachrichten diskutiert.
Die behauptete Kürzungskaskade ist weder gesetzlich angeordnet noch belastbar berechnet