Antwort 27.03.2006 von Harald Krüger CDU
Sehr geehrter Herr Kolbe,
die Eingliederungszuschüsse sind im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt, welches als Bundesgesetz für sämtliche Bundesländer gilt.
Sehr geehrter Herr Kolbe,
die Eingliederungszuschüsse sind im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt, welches als Bundesgesetz für sämtliche Bundesländer gilt.
Sehr geehrter Herr Kunstmann,
Ihre Fragen könnte ich in einem Satz beantworten:
Ich unterstütze die Ziele von Mehr Demokratie e.V.!
Aber ich mache es ausführlich:
zu 1.
Lieber Herr Kunstmann,
Sehr geehrter Herr Kunstmann,
vielen Dank für Ihren Beitrag und die Fragen. Anbei erhalten Sie die Antworten.
Sehr geehrter Herr Kunstmann,
Sehr geehrter Herr Kunstmann,