(...) Bei der Reform, bei der wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, geht es in erster Linie um das Wohl der Kinder, egal ob sie aus einer ehelichen oder nicht-ehelichen Partnerschaft hervorgegangen sind. Wie Sie sicher der aktuellen Presseberichterstattung entnommen haben, hat sich die Koalition auf einen Kompromiss geeinigt, der vorsieht, dass geschiedenen Frauen gegebenenfalls länger als die vorgesehen 3 Jahre finanziell unterstützt werden können, wenn sie während der Ehe ihre Arbeit komplett aufgegeben und sich ausschließlich um die Kindererziehung gekümmert haben. (...)
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(...) Dennoch militärisch einzugreifen – wohlgemerkt gegen Kräfte, die ihrerseits weit seltener ausländische Truppen als vielmehr staatliche Einrichtungen und zivile Objekte angreifen – ist also kein Abwägen von Leben gegen andere Leben. Es wird gezielt gegen militärische Gruppen vorgegangen, nachdem die höchstmögliche Sicherheit besteht, dass keine zivilen Opfer zu befürchten sind. Aber diese Sicherheit kann nie vollständig sein, weswegen es leider auch bei ISAF-Aktionen zu zivilen Opfern kommen kann. (...)
(...) Seit dem 01.08.2005 sind die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht im Rundgebührenstaatsvertrag geregelt. Die Befreiungsverordnungen der Länder, nach denen eine Befreiung wegen geringen Einkommens möglich war, sind außer kraft getreten. Eine Befreiung aufgrund eines geringen Einkommens ist nach den neuen Regelungen tatsächlich nicht mehr möglich. (...)
Sehr geehrte Frau Engel,
zu Ihrer Frage möchte ich auf den Beitrag meines Kollegen Klaus-Peter Hesse verweisen, den ich nachfolgend wiedergebe:
Zitat Anfang
(...) Tatsächlich ist es so - dass es (in Übereinstimmung mit den organisierten Farhrradvertretern) immer die Forderung war, statt auf gefährlicheren und unzulänglicheren Fahrradwegen, die Straße benutzen zu können - das haben die Autofahrer zu berücksichtigen. In der Hafencity haben wir jetzt genau die Situation. (...)
(...) Hier haben wir inhaltlich wohl einen Dissens. Im Übrigen sei mir der Hinweis erlaubt, dass nicht LBK, Wahlrecht, die Hamburger Wasserversorgung oder die Kindestagesbetreuung Gegenstand dieses Volksentscheides sind, sondern die Frage, ob künftig bereits 35 % der Hamburger die Verfassung unserer Stadt ändern können oder nicht. (...)