Gesetzlich ist keine bestimmte Dauer des Aufenthalts in Deutschland nach der Wiederausreise vorgesehen.
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Danke für Ihre Frage, eine unserer Initiativen im Deutschen Bundestag können Sie hier sehen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-de-familiensplitting-834894
Als Mitglieder des Deutschen Bundestages sind wir somit in der Lage, den aktuellen Entwurf nachzuschärfen. Die entsprechenden Ausschüsse werden sich mit den von vielen Bürger*innen und Organisationen wie PETA angeführten Kritikpunkten auseinandersetzen.
Die Schlüsselübergabe in Heusweiler hat wie vertraglich vorgesehen stattgefunden. SVolt zahlt monatlich Miete für den Standort.
Insbesondere bei der Umsetzung und dem Vollzug der Vorschriften gibt es aber noch Defizite, die behoben werden müssen. Deshalb werden wir uns als SPD-Bundestagsfraktion in den anstehenden parlamentarischen Verhandlungen zur Novellierung des Tierschutzgesetzes im September einsetzen, das Wohl und den Schutz von Tieren zu verbessern.
Das Thema Tiertransporte in Drittländer wird in der Novelle zum Tierschutzgesetz nicht behandelt, da dies rechtlich in Deutschland nicht umsetzbar ist.