Ihren Bundestagsabgeordneten der SPD, Christian Schreider, erreichen Sie unter Christian.Schreider@bundestag.de .
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vielen Dank für Ihre Anfrage zum Informationsfreiheitsgesetz mit dem Verweis auf einen Vorgang auf der Website „Frag den Staat“.
Durch die bestehende Anonymität des Antragsstellenden ist für das Ministerium jedoch nicht erkennbar, ob es sich tatsächlich um eine natürliche Person handelt oder um eine Personengruppe oder juristische Person, die nicht antragsberechtigt ist.
Hierbei wird, so ist dem Schreiben zu entnehmen, in keiner Weise von einem Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom Informationsfreiheitsanspruch gesprochen.
Das Ergebnis des Volksentscheids nehme ich sehr ernst, jedoch befindet sich die Umsetzung derzeit noch in der abschließenden Machbarkeitsprüfung des Berliner Senats, da es immer noch erhebliche rechtliche und verfassungsmäßige Unklarheiten gibt, insbesondere bezüglich der Zulässigkeit einer Enteignung nach dem Grundgesetz, die noch abschließend geklärt werden müssen.
Derzeit ist für die Weiterführung des Entwurfes die CDU-geführte Senatsverwaltung für Finanzen zuständig, sodass wir als SPD nur geringfügigen Einfluss auf die Arbeitsprozesse dieses Hauses haben.