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Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 28. April 2026 die Anpassung der Grundentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) vorgenommen. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen haben diese Anpassung entsprechend bestätigt.
Aufklärung ist natürlich ein wichtiges Thema.
Im parlamentarischen Verfahren werden wir darauf drängen, dass die vom BVerfG entwickelten Parameter sachgerecht und vollständig umgesetzt werden.
Als Abgeordneter respektiere ich diese rechtsstaatlichen Verfahren.
Ich habe zur letzten Antwort zu diesem Thema nichts hinzuzufügen.
Psychotherapeutische Versorgung braucht Verlässlichkeit, aber auch eine ehrliche Debatte über Verantwortung und Finanzierbarkeit.