
Sehr geehrter Herr Frisch,
letztlich entscheidet der Bundestag, wann er von der Möglichkeit des Art. 14 Abs. 3 GG Gebrauch macht. Sie kennen die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
Sehr geehrter Herr Frisch,
letztlich entscheidet der Bundestag, wann er von der Möglichkeit des Art. 14 Abs. 3 GG Gebrauch macht. Sie kennen die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
(...) und 7. Juni 2010 in der Tat eine „Kürzung des Weihnachtsgeldes“ beschlossen. Diese „Kürzung“ war jüngst Gegenstand intensiver parlamentarischer Beratungen. (...)
(...) Eine höhere Deckungsvorsorge schien unter rot-grün verfassungsrechtlich nicht umsetzbar, da die Versicherungswirtschaft signalisiert hatte, dass sie Atomkraftwerke nicht gegen einen denkbaren Supergau versichern möchte. Ohne die Möglichkeit eine Versicherung abzuschließen, könne man den Atomkraftwerksbetreibern auch keine umfassende Versicherungspflicht auferlegen, war damals die Einschätzung der Juristen. (...)
(...) Ich denke, in den kommenden Monaten werden wir eine spannende Debatte um die Zukunft der Kernkraft erleben. Dazu gehören auch die Fragen eines angemessenen und dauerhaft verfügbaren Haftungskapitals. Auch die Atomkonzerne dürften nunmehr gemerkt haben, dass sie sich mit ihrem Vertrauensbruch und dem Ausstieg aus dem Ausstieg in eine Situation manövriert haben, auf deren Grundlage unternehmerisch schwer zu planen ist. (...)
(...) Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der so genannten großen Auskunftsklausel sorgt für Transparenz und trocknet eine weitere Steueroase aus. Steuerhinterziehung und Steuerbetrug wurde ein wirksamer Riegel vorgeschoben. (...)
(...) Beim Thema Stuttgart 21 sind sich die Landesregierung und die Mehrheit der Abgeordneten jedoch inhaltlich einig. Damit es also zu einer Volksabstimmung kommt, müsste entweder die Landesregierung ein Gesetz auf den Weg bringen, das nicht ihren Überzeugungen entspricht, oder es müssten Abgeordnete gegen ihre eigene Überzeugung im Landtag ihre Stimme abgeben. Beides kann nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sein. (...)