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(...) Fazit: Konventionell betriebene Kompensationskraftwerke für Windkraftanlagen werden auch zukünftig unverzichtbar sein, die Investoren und zukünftig vielleicht auch die Strommastenindustrie werden weiterhin die einzigen sein, die von Windkraftanlagen profitieren. Was wir brauchen, sind dezentrale Kleinanlagen wie Kleinwasserkraftwerke, private Erdwärmepumpen und Solarthermie, keinen großindustriellen Ausbau energiepolitisch weitgehend sinnloser rotorbetriebener Gelddruckmaschinen. (...)
(...) Das Moratorium der Bundesregierung ist eindeutig Wahlkampftaktik. Die Lobbyisten der Atomenergie werden schon bald nach der Wahl dafür sorgen, dass die verharmlosend sogenannte "Brückentechnologie" noch so lange unsere Energiewirtschaft beherrschen wird, wie eben die sich von den Energieriesen finanziell abhängig gemachten Parteien an der Regierung sind -oder eben auch in Deutschland ein Supergau stattfindet. Dabei sind die deutschen Atomkraftwerke vom Sicherheitsstandard her mangelhaft. (...)
(...) In meinem Wahlkreis Nordfriesland und Dithmarschen-Nord ist bei vielen Menschen bekannt, dass ich mich in meiner Arbeit im Deutschen Bundestag engagiert für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Verbesserung der dazu nötigen Rahmenbedingungen einsetze. Angesichts der zentralen Herausforderung unseres Jahrhunderts, der Bekämpfung der globalen Erwärmung der Erdatmosphäre, ist es das Ziel der christlich-liberalen Bundesregierung, dass die erneuerbaren Energien den Hauptanteil an der Energieversorgung übernehmen. (...)
(...) die Aufstellung der Bebauungspläne liegt im Zuständigkeitsbereich der Bezirksversammlungen, d.h. auch über Nachverdichtungen wird im Stadtplanungsausschuss beraten. (...)
(...) Zumindest ist nichts beschlossen. Das hängt damit zusammen, dass wir nur Beschlüsse fassen (wie beim Wahlprogramm auch) bei denen wir Parteiintern ausreichend Fachwissen besitzen. (...)
(...) Die Grüne GrundsicherGrüne Grundsicherung mit dem wir die Fehler der Hartz-Gesetze korrigieren und gleichzeitig ihre ursprünglichen Ziele beibehalten können. Sie sieht konkret vor: Die Regelsätze des ALG II müssen für einen alleinstehenden Erwachsenen mindestens 420 Euro betragen und regelmäßig an die Inflationsrate angepasst werden. (...)