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(...) Auf der anderen Seite muss selbstverständlich auch der Landtag seinen Beitrag zur Konsolidierung unseres Haushaltes beitragen. Daher hat der Landtag nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes unter meiner Moderation zügig ein neues Wahlrecht auf den Weg gebracht, das die Zahl der Wahlkreise von 40 auf 35 reduziert, die Zweitstimme erhält, den vom Gericht angemahnten Vollausgleich aller Überhangmandate vorsieht und an der Regelgröße von 69 Abgeordneten festhält Ich glaube, dies ist ein sehr guter Kompromiss.
(...) Nachdem Niedersachsen neue UNESCO-Welterbestätten anerkannt bekommen hat, sehen wir unsere Aufgabe insbesondere darin, uns dafür einzusetzen, dass diese Orte im Sinne dieser Auszeichnung erhalten und entwickelt werden. Im Fokus steht dabei insbesondere das Weltnaturerbe Wattenmeer. (...)
(...) mögliche Äußerungen der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) bei der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen sind mir nicht bekannt. Da die LNVG als nachgeordnete Stelle zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gehört, empfehle ich Ihnen eine direkte Anfrage bei Wirtschaftsminister Jörg Bode, um über mögliche Planungen weiter Auskunft zu erhalten. (...)
(...) Mit Ihrer E-Mail stellten Sie die Frage, warum die Verabschiedung der Verwaltungsvorschrifft für das Waffengesetz durch den Bundesratsauschuss für Frauen und Jugend gestoppt wurde, obwohl der Bundesratsausschuss für Frauen und Jugend bei der Ausarbeitung einbezogen wurde. (...)
(...) Bei der Waffenverwaltungsvorschrift handelt es sich um ein ausgesprochen umfangreiches Regelwerk, und Baden-Württemberg hat um mehr Zeit zur Prüfung der Angelegenheit gebeten. Um dieses Ansinnen auch verfahrenstechnisch umzusetzen, wurde beantragt, die Befassung mit der Waffenverwaltungsvorschrift bis zur nächsten Sitzung zu verschieben. Dem wurde durch Beschluss des Ausschusses entsprochen. (...)
(...) Nachdem das Waffengesetz im Nachgang auf die Ereignisse von Winnenden erheblich verschärft worden ist, bestand nunmehr bei einigen Beteiligten Unklarheit darüber, ob der Entwurf der Verwaltungsvorschrift die Intention des Gesetzes ausreichend berücksichtigt. (...)