Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
(...) Die Würde des Menschen zu achten und zu schützen ist das wichtigste Gebot des Grundgesetzes. Ein Mensch kann nur in Würde leben, wenn für seine Grundbedürfnisse gesorgt und ihm gesellschaftliche Teilhabe möglich ist. In unserer Geldwirtschaft ist dazu ein Einkommen notwendig. (...)
(...) In NRW wird etwa ein Drittel aller Treibhausgase der BRD emittiert und knapp 30 Prozent des in der Bundesrepublik benötigten elektrischen Stroms erzeugt, fast ein Viertel der deutschen Endenergie und 40 Prozent des bundesdeutschen Industriestroms verbraucht. Deshalb setzen wir uns realistische Ziele für NRW, die im Gegensatz zu den Zielen der Bundesregierung keine bloßen Absichtserklärungen darstellen. Deshalb arbeiten wir mit einen konkreten Klimaschutzplan auf minus 25 % bis 2020 hin. (...)
(...) Zum einen durch ein weitgehendes Ende des Straßenneubaus. Im Rahmen von Peakoil und der Transitiontown- Bewegung müssen wir vom energieverschendenden Verkehr zum energiesparenden Verkehr umsteuern. Ein Verbund von Fußwegen, Fahrradfahrten und ÖPNV muss immer attraktiver werden und zu einer Übernahme vermeidbarer PKW- Fahrten führen. (...)
(...) Ich bitte auch nicht zu vergessen, dass es 1986 ebenfalls die CDU-geführte Bundesregierung war, die eine Art eigene „kleine Rente“ die „Leistung für Kindererziehung“ - nicht zu verwechseln mit der oben erwähnten Anrechnung der Kindererziehungszeiten und weiteren Anrechnungen - eingeführt hatte. Sie kennen dies vielleicht auch unter den umgangssprachlichen Begriffen „Trümmerfrauenrente“ und „Babyjahr“. (...)
(...) Die CDU Schleswig-Holstein hat seit ihrer Regierungsübernahme 2005 wesentliche Akzente zur Schaffung neuer Arbeitsplätze gesetzt: Vom historischen Höchststand mit 180.000 Arbeitslosen unter Rot-Grün konnte die Zahl der Arbeitslosen auf unter 100.000 gesenkt werden. Rund 70.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze wurden in diesem Zeitraum geschaffen. (...)
(...) Ich halte mich an Beschlüsse, die mir auferlegt sind. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat mir in seinem Beschluss zur E-Zigarette nicht untersagt, vor den möglichen gesundheitlichen Folgen des Dampfens einer E-Zigarette zu warnen. Da die Pressemitteilung des OVG in dieser Hinsicht leider den Anlass zur Fehlinterpretation bietet, hat ein Sprecher des OVG gleich am Montag in einer Erklärung gegenüber der Nachrichtenagentur dpa klargestellt, dass ich selbstverständlich weiterhin vor den möglichen Gesundheitsgefahren warnen darf. (...)