(...) Mir scheint, dass aus diesem Paragrafen - so wünschenswert es wäre - keine Gesetzeslücke abzuleiten ist, und ich sehe daher eine Lösung nach wie vor nur in einer gesetzlichen Neuregelung, die Vertrauensschutz auch für nach 1936 geborene einstige DDR-Flüchtlinge bietet. (...)
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(...) Mehrfach haben wir die schwarz-gelbe Bundesregierung in den letzten Jahren aufgefordert, das Prinzip der Netzneutralität gesetzlich zu sichern. (...) Das Prinzip der Netzneutralität und die gleichberechtigte Übertragung von Daten waren Garant der bisherigen, demokratischen Entwicklung des Internets und sind elementar für dessen Zukunft. (...)
(...) auch wir Liberale wollen, dass Breitband-Internetverbindungen flächendeckend verfügbar sind. Der Ausbau kostet Geld. (...)
(...) Für den Begriff der "Angemessenheit von Unterkunftskosten", den jeder Träger der Sozialhilfe für seinen Bereich auslegen muss, sieht das SGB XII keine bestimmten Zeiträume zur Anpassung vor. Es handelt sich bei dem Begriff der "Angemessenheit" um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der im Einzelfall nach den jeweiligen örtlichen Besonderheiten auszulegen ist. (...)
(...) Was oder was nicht mit der CDU in bestimmten Bundesländern im Bereich des Möglichen liegt, ist weder pauschal zu beantworten noch bin ich die richtige Ansprechpartnerin, um die Interessen der CDU in diesem Bereich zu beantworten. Im Übrigen gehört zur Koalitionsvereinbarung immer, keine Oppositionsanliegen gegen den Koalitionspartner zu unterstützen, weshalb Ihre Frage zur Unterstützung einer SSW-Initiative im Grunde lautet, warum an einem Informationsfreiheitsgesetz nicht eine Koalition hätte platzen können. Unbeschadet inhaltlicher Auseinandersetzung mit dem von Ihnen erwähnten Gesetzentwurf, können Sie sich Ihre Frage vor diesem Hintergrund sicherlich selbst beantworten. (...)
(...) Ihren Unmut über die unterschiedliche Versorgung von Berufssoldaten mit NVA-Vordienstzeiten und Berufssoldaten der Bundeswehr auch mehr als 20 Jahre nach der deutsch-deutschen Vereinigung kann ich gut verstehen. Die unterschiedlichen Versorgungsansprüche in Ost und West sind allerdings nicht Ausdruck einer Geringschätzung der Leistung der Soldaten. Sie resultieren aus der im Einigungsvertrag getroffenen Entscheidung, die in der Versorgungsordnung der NVA erworbenen Ansprüche und Anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen. (...)