(...) Gegenstand des Untersuchungsausschusses ist es nicht, in die Entscheidungen der unabhängigen Gerichte einzugreifen, weil die Gewaltenteilung uns dies verbietet. Die Frage, ob Herr Mollath zu Recht oder zu Unrecht in die Psychiatrie eingewiesen wurde ist daher nicht Gegenstand unseres Untersuchungsausschusses. Dies ist vielmehr Gegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens. (...)
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(...) Abgesehen davon: Wir wissen ja beide um die (doch meist) überraschungsfreien Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag. (...) Zur Frage des ESM: "Dauerhafter Rettungsschirm" ist ja nur der landläufige Name des Gebildes, der wohl dazu führt, dass Menschen sich besser vorstellen können, um was es geht. (...)
(...) Die Überprüfung, ob ein Mitgliedsland europäische Gesetzgebung (korrekt und vollständig) in nationales Recht umsetzt bzw. ob es ggf. (...)
(...) Vor allem in der sehr interessanten Ausarbeitung von Dorothee Frings wird deutlich, dass bundesdeutsche Gerichte die Auslegung der VO 883/2004 und ihrer Durchführungsverordnung unterschiedlich interpretieren. Die einen tendieren dazu, Artikel 4 der VO im Sinne der Gleichbehandlung aller Unionsbürger (und das sind die derzeit im Feuer der Kritik als "Sozialleistungsbetrüger" stehenden Rumänen und Bulgaren ja eindeutig) zu interpretieren, was sie zum Bezug von ALG II berechtigte, wenn sie nur eine Wohnadresse in Deutschland haben. Andere Gerichte bestreiten diese Interpretation mit unterschiedlichen Begründungen. (...)
(...) Sie hatten mich vor Längerem gefragt, ob unter Bezug etwa auf das Europäische Fürsorgeabkommens aus den Reihen des Europäischen Parlaments oder einer anderen Institution europarechtliche Schritte gegen die Bundesrepublik geplant oder bereits eingeleitet seien, weil Ihrer Meinung nach Bestimmungen des SGB II gegen Europarecht verstießen, das Gleichbehandlung mit Deutschen gewähre. (...) Politische Initiativen zu dem Thema wären nach meinem Verständnis erst nach der Klärung der Rechtsfrage zu überlegen. (...)
(...) Wenn es sich später nicht bestätigt, hat dies keine negativen Folgen für die Redaktion. Die Bundesregierung kann nicht so agieren, sondern muss sich bedeckt halten, solange bis sie den Sachverhalt hinreichend - über Gespräche mit auswärtigen Stellen - klären konnte. Daraus den Schluss zu ziehen, die Bundesregierung kümmere sich nicht um die Einhaltung des nationalen Rechts und um die Wahrung der Souveränität, ist unangemessen. (...)