(...) Für Kapitalanleger mit einem Anlagevolumen bis 10.000 Euro bleibt bei Eintritt des Totalverlustes der Anlage die Verlustberücksichtigung mit anderen Termingeschäften und Stillhaltergeschäften aber in vollem Umfang möglich. Insofern teile ich Ihre Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit nicht. (...)
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(...) Das hier in Frage stehende Kriterium für eine völkerrechtlich legitime Tötung ist die unmittelbar bevorstehende Bedrohung für Leib und Leben von US-Bürgern. In diese Faktenlage haben wir als Abgeordnete und die Bundesregierung keine Einsicht und deshalb ist eine abschließende Wertung nicht möglich. (...)
das deutsche Transplantationsgesetz verbietet es ausdrücklich, mit Organen zu handeln. Ähnliche Regelungen finden sich in fast allen Staaten der Welt – dies aus gutem Grund.
(...) Eine Organspende ist für mich eine Frage der Nächstenliebe, nicht des Geldes. Und wer nach dem Tod ein Organ spendet, kann sich von Geld auch nichts mehr kaufen. (...)
(...) Ich hoffe, dass wir mehr und mehr Menschen dazu bekommen, Organspender zu werden. Deswegen habe ich im Deutschen Bundestag für die Widerspruchslösung gestimmt, welche leider keine Mehrheit gefunden hat. (...)
(...) Das geltende Transplantationsgesetz in Deutschland verbietet den Organ- und Gewebehandel und stellt den Verstoß gegen dieses Verbot unter Strafe. Der Gesetzgeber hatte bei Erlass dieser Strafnorm gesehen, dass im Hinblick auf den Mangel an geeigneten Spenderorganen die Versuchung wächst, aus eigensüchtigen wirtschaftlichen Motiven die gesundheitliche Notlage lebensgefährlich Erkrankter auszunutzen. (...)