(...) Ein „Hinwegsetzen“ über Grundrechte, so wie in Ihrer Frageunterstellt, ist meines Erachtens nicht ersichtlich. (...)
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das Infektionsschutzgesetz war und ist ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung der Pandemie. Die Instrumente, die dem Gesundheitsministerium dadurch zur Verfügung gestellt werden, beinhalten auch die Möglichkeit, einige der grundgesetzlich verankerten Rechte einzuschränken, aber immer nur um andere grundgesetzliche Rechte zu schützen.
(...) ich habe für das 3. Bevölkerungsschutzgesetz gestimmt (...)
(...) Jetzt ist es an uns, im Rahmen der beginnenden Parlamentarischen Beratungen darüber zu diskutieren, ob der Vorschlag in dieser Form geeignet ist, unser Ziel - zu Pflegende und deren Angehörige zu entlasten - zu erreichen. (...)
(....) Das Ziel bleibt weiterhin, dem Schutz der Gesundheit höchste Priorität zu geben und nicht sehenden Auges, die Überlastung der Ressourcen in Kauf zu nehmen. (...)
(...) Es ist nicht richtig, dass durch dieses Gesetz entsprechende Schutzmaßnahmen automatisch verhängt würden. (...)