Antwort 04.12.2020 von Barbara Klepsch CDU
(...) Nachdem ich Ihr Schreiben gelesen habe, bin ich daher auf die kommunalen CDU-Mandatsträger zugegangen (...)
(...) Nachdem ich Ihr Schreiben gelesen habe, bin ich daher auf die kommunalen CDU-Mandatsträger zugegangen (...)
Die Behauptung, man dürfe nur einreisen, wenn man geimpft sei, ist schlichtweg falsch.
(...) Eine freiheitliche Demokratie muss Kritik an Politikern als auch Kritik an religiösen Figuren aushalten können, hier gibt es keinen Unterschied. (...)
(...) Die Grenzen der Meinungsfreiheit sind klar in Art. 5 Abs. 2 GG definiert. (...)
(...) Die Grenzen der Meinungsfreiheit werden dort überschritten, wo die Rechte Dritter als unzulässig beeinträchtigt werden (...)
(...) Der Staat darf außerdem Personen verbieten, ihre Meinung zu äußern, wenn dadurch das friedliche Zusammenleben gestört wird. (...)