Der Referentenentwurf verfolgt das Ziel, die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation und gleichzeitig die Besoldungsstruktur zu vereinfachen. Der Entwurf ist noch nicht unter den Regierungsressorts abgestimmt. Erst danach aber befasst sich der Bundestag damit.
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Mir ist wichtig, hier zu differenzieren: Es gibt einen Unterschied zwischen einer bewusst herbeigeführten Zusammenarbeit und dem Umstand, dass unterschiedliche Fraktionen im Einzelfall aus jeweils eigenen Gründen gleich abstimmen.
Wir teilen Ihre Sorge ausdrücklich. Die beschlossenen Honorarkürzungen sowie die geplanten Einschnitte im Gesundheitswesen sind angesichts der bereits bestehenden Versorgungslücken in der Psychotherapie das falsche Signal.
Zu diesem Themenkomplex habe ich meiner Antwort vom 8. Juli 2025 hier bei Abgeordnetenwatch nichts hinzuzufügen
Sie haben recht: Die ambulante psychotherapeutische Versorgung gehört nicht zu den wesentlichen Kostentreibern der gesetzlichen Krankenversicherung.
Vor diesem Hintergrund werden wir die Auswirkungen der Entscheidung sehr genau begleiten. Das Bundesministerium für Gesundheit wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde.