Ob dies im konkreten Fall zutrifft und wie hoch der Schadenersatz dann wäre, das muss für den konkreten Fall der Cölve-Brücke geprüft und im Zweifel gerichtlich zwischen der Stadt Moers und der Deutschen Bahn AG geklärt werden. Die Bundesregierung hat hier keinen Einfluss.
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Leider ist es nicht ohne Weiteres zu klären, ob und in welcher Höhe die Deutsche Bahn AG Schadenersatzforderungen infolge der Streckensperrung wegen der Cölve-Brücke an die Stadt Moers richten kann.
Ich beabsichtige daher, meine kommunalen Mandate und Funktionen, für die ich gewählt wurde, auch weiterhin auszuüben, solange ich dabei allen damit verbundenen Verpflichtungen gerecht werde.
Verwunderlich ist darüber hinaus auch, dass es von Seiten vieler Menschen Vorbehalte gegen die Corona-Impfung gibt, die sich aber bei ihren Abenteuerurlaub in Afrika, Australien oder Südamerika ohne Bedenken gegen Gelbfieber oder andere Tropenkrankheiten impfen lassen.
Für die Aufhebung der Corona-Maßnahmen war es wichtig, stets den richtigen Ausgleich zwischen der Freiheit des Einzelnen und dem Schutz gefährdeter Personen zu finden
Die Beibehaltung der 3G-Regelung, sowie der Maskenpflicht wird sicher über den Herbst und Winter weitergeführt werden.