Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler können ab sofort gegenüber der Schule eine einfache Information über den ausbleibenden Schulbesuch zwischen dem 20. und 22. Dezember 2021 abgeben.
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Antwort 20.12.2021 von Bodo Ramelow Die Linke
Antwort 20.05.2022 von Hubertus Heil SPD
Grundsätzlich ist mir der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sehr wichtig, insbesondere Urlaub ist ein hart erkämpftes Recht zur Erholung von Erwerbsarbeit.
Antwort 08.07.2022 von André Berghegger CDU
Fakt ist jedoch, die Rechtsprechung des EuGH hat bereits jetzt Gültigkeit in Deutschland, nicht zuletzt durch das Urteil des BAG.
Antwort 13.04.2022 von Merle Spellerberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Insoweit ist es ganz grundsätzlich wünschenswert, dass die Ehepartner über eine § 53 Abs. 6 BBesG entsprechende Regelung abgesichert werden.
Antwort 16.12.2021 von Stephan Brandner AfD
Sie haben vollkommen recht. Wir halten dies auch für vollkommenen Kindergarten und werden das in der heutigen Debatte auch kundtun.
Antwort 16.12.2021 von Stephan Brandner AfD
Danke für Ihre Frage. Nicht nur unfair - sondern schlicht undemokratisch.