Antwort 06.06.2023 von Marco Buschmann FDP
Der Begleitname wird nicht Teil des Ehenamens und daher auch nicht den Kindern weitergegeben
Der Begleitname wird nicht Teil des Ehenamens und daher auch nicht den Kindern weitergegeben
Die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ihre Fragen sind meine zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen aus dem Bereich Recht.
Die Bayerische Verfassung enthält daher eine klare Grundsatzentscheidung für das Demokratieprinzip und eine Absage an die Herrschaft eines einzelnen, etwa in Form der – wie auch immer ausgestalteten – Monarchie.