Antwort 05.07.2023 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir sind bemüht alle eingehenden Fragen so schnell wie möglich zu beantworten.
Wir sind bemüht alle eingehenden Fragen so schnell wie möglich zu beantworten.
Ihren Hinweis zum Alimentativen Ergänzungszuschlag in Verbindung mit einem Kindergeldanspruch nehme ich gern zur Kenntnis.
Eine kleine Korrektur: Nach derzeitiger Gesetzeslage kann Ihre Tochter bereits beide Pässe haben.
Wir stellen sicher: Minderjährige Kinder können auch künftig so viel Unterhalt verlangen, wie sie zum Leben brauchen.