Parteiverbotsverfahren unterliegt in Deutschland hohen Hürden, jedoch hat das Parlament des Bundestages darauf keinen direkten Einfluss.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die SPD-Bundestagsfraktion wird das weitere Vorgehen eng verfolgen und je nach Bewertung des Verfassungsschutzes entscheiden, inwieweit weitere Schritte in Richtung Parteiverbotsverfahren zu gehen sind.
Zum Jahresbericht (2022) des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) hat der LIBE-Ausschuss bisher nicht dezidiert Stellung genommen.
Um Misshandlungen und illegale Push-backs in Zukunft zu verhindern, streben wir als EVP-Fraktion weitere Reformen des europäischen Asylsystems an.
Wir verfolgen hierbei das Konzept der sicheren Drittstaaten:
Bei gesicherter Erkenntnis über systematische Menschenrechtsverletzungen sollte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen EU-Mitgliedsstaat eröffnet werden.