Antwort 05.07.2024 von Frank Schäffler FDP
In den Verhandlungen zum Gebäudeenergiegesetz haben wir fundamentale Veränderungen für ein technologieoffenes Gesetz erreicht, dem ich in seiner Endfassung zustimmen konnte
In den Verhandlungen zum Gebäudeenergiegesetz haben wir fundamentale Veränderungen für ein technologieoffenes Gesetz erreicht, dem ich in seiner Endfassung zustimmen konnte
Manches haben wir bereits auf den Weg gebracht, anderes werden wir in den kommenden Jahren umsetzen. Hier eine Auswahl:
Die Zuständigkeit für das Antragsverfahren liegt bei den Bundesländern. In Ihrem Fall finden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unter https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/.
Wenn wir klimaneutralen Individualverkehr vorantreiben, erübrigt sich auch die Frage nach einem Tempolimit.