Antwort 18.06.2023 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Ermittlungen und Äußerung von Verdachtsmomenten obliegen den Ermittlungsbehörden und der Rechtsprechung.
Die Ermittlungen und Äußerung von Verdachtsmomenten obliegen den Ermittlungsbehörden und der Rechtsprechung.
Wir haben Ihnen bereits am 22. April 2023 ausführlich auf Ihre Frage geantwortet.
Die Aufklärung, wer die Anschläge auf die Nord-Stream-Leitungen verübt hat, ist kein Schnee von gestern, sondern muss weiter vorangetrieben werden
Wie die gesamte AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag setzte auch ich mich für die Rettung des motorisierten Individualverkehrs in Deutschland ein.