Antwort 01.02.2023 von Julian Schwarze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Gründe hierfür sind zumeist bundesrechtliche Vorgaben für das Baurecht. Gerade der § 34 des Baugesetzbuches ist für Flächen in Friedrichshain ein Problem.
Die Gründe hierfür sind zumeist bundesrechtliche Vorgaben für das Baurecht. Gerade der § 34 des Baugesetzbuches ist für Flächen in Friedrichshain ein Problem.

Ich begrüße es, wenn Bürger*innen und Initiativen sich mittels Volksbegehren/-entscheiden in den demokratischen Prozess einbringen.

Welchen Volksentscheid meinen Sie genau?
Die Verantwortung für die Umsetzung eventuell günstigerer Varianten nach Bedarfen (z. B. für Studierende, Rentner, u. a.) liegt bei den jeweiligen Verkehrsverbünden in Abstimmung mit dem Land.
Die Gesundheitspolitikerinnen und Gesundheitspolitiker unserer Fraktion und der gesamten Ampelkoalition sind sich der Wichtigkeit des Themas bewusst