Antwort 19.06.2023 von Jens Spahn CDU
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Studienzeiten können als Voraufenthaltszeit angerechnet werden. Das wird von den meisten Bundesländer auch so gemacht.
Wir arbeiten an einer Anpassung der Grenzwerte. Jedoch ist es so, dass der eigene Konsum nicht zur Schädigung anderer führen darf.
Im aktuellen Entwurf ist kein obligatorischer Wechsel der Heizungsanlage vorgesehen
Ohne Umstellung auf erneuerbare Wärmequellen drohen also für Mieter*innen und Hauseigentümer*innen in Zukunft enorm hohe und kaum bewältigbare Heizrechnungen. Damit Warmwasser und ein warmes Zuhause nicht zum Privileg von Wohlhabenden werden und die Menschen in Kostenfallen tappen, muss die Politik jetzt Vorsorge treffen.