Antwort 23.06.2023 von Falko Droßmann SPD
Die Hinzuverdienstgrenze sollte abgeschafft werden.
Die Hinzuverdienstgrenze sollte abgeschafft werden.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben zu meiner Person können Sie auf der Website des Deutschen Bundestages einsehen.
Ich kann Ihnen aber gerne an dieser Stelle offenlegen, dass sich meine Honorare als Anwalt im Jahr 2021 auf etwa 8.600 Euro (inkl. MwSt.) sowie im Jahr 2022 auf etwa 22.100 Euro (inkl. MwSt.) beliefen.
Bündnis90/Die Grünen steht der doppelten Staatsangehörigkeit offen gegenüber. Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund und nicht bei den Ländern.
Ich beziehe keine Nebeneinkünfte.