Antwort 19.01.2024 von Hakan Demir SPD
Sobald das Gesetz in Kraft ist, werden auch bereits laufende Antragsverfahren nach der neuen Rechtslage entschieden
Sobald das Gesetz in Kraft ist, werden auch bereits laufende Antragsverfahren nach der neuen Rechtslage entschieden
Sofern Sie sich entschließen, sich an die Netiquette zu halten, kann ich Sie auch wieder entsperren.
Darüber hinaus habe ich bisher keinerlei Einflussnahmeversuche seitens der Bundesregierung auf das Verfahren wahrgenommen und würde diese auch nicht für sinnvoll oder erfolgversprechend erachten.
Cannabis ist eine sehr wirksame stimmungs- und wahrnehmungsverändernde Droge, deren erhebliche körperliche, psychische und soziale Gefahren längst evident sind:
Das kann ich als Kinder- und Jugendärztin nicht einfach abtun und werde deshalb dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen.