Antwort 15.04.2024 von Marco Buschmann FDP
Es ist Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, die Täter von Völkerrechtsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Es ist Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, die Täter von Völkerrechtsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Ein Sondervermögen wollen wir für das THW aber nicht einrichten, denn die Situation der Deutschen Bundeswehr, die aktuell durch diverse globale Krisen dringend und massiv modernisiert werden muss, ist mit dem THW nicht vergleichbar.