Die Entnahme von Grundwasser für private Zwecke, wie beispielsweise zur Trinkwasserversorgung oder auch zur Bewässerung von Gärten, ist in der Regel erlaubt. Darüberhinausgehende Grundwasserentnahmen und sämtliche Grundwassererschließungen sind grundsätzlich anzeige- oder erlaubnispflichtig.
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