Frage von Manfred R. • 19.01.2023

Antwort ausstehend von Janosch Dahmen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Falle eines Impfschadens ist das Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Bei Komplikationen, die "längerfristig eine gesundheitliche oder wirtschaftliche Folge darstellen", so die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, stehen den Betroffenen etwa Rentenzahlungen, Heilbehandlungen oder Hinterbliebenenversorgung zu.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir unterstützen die Forschung und bedarfsgerechte Versorgung rund um Covid-19. Dazu gehört auch eine Befassung mit dem Post-Vac-Syndrom.
Wir arbeiten daran, die Forschung zu beschleunigen und zu fördern und nehmen auch die verwaltungstechnischen Aspekte in den Blick, um schnellere Verfahren zu etablieren und damit unnötiges Leid zu verhindern.