Antwort 26.03.2024 von Volker Wissing parteilos
Das Rechtsgutachten rät wegen des hohen Prozessrisikos allerdings davon ab, Schadensersatzansprüche einzuklagen.
Das Rechtsgutachten rät wegen des hohen Prozessrisikos allerdings davon ab, Schadensersatzansprüche einzuklagen.
In einem nächsten Schritt wollen wir GRÜNEN studentische Hilfskräfte in den Tarifvertrag des Landes aufnehmen.